Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 nach § 24c StVG.
Promillegrenzen in Deutschland
Für Alkohol im Straßenverkehr gelten unterschiedliche Regeln. Entscheidend ist: Eine rechnerische Promille-Schätzung ist niemals ein Beweis dafür, dass du sicher oder legal fahren kannst.
Ordnungswidrigkeitsgrenze für Kraftfahrzeuge nach § 24a StVG.
Entsprechende Atemalkoholgrenze in § 24a StVG.
Auto und andere Kraftfahrzeuge
§ 24a StVG nennt 0,5 ‰ Alkohol im Blut oder 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft als Grenze für eine Ordnungswidrigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs.
Fahranfänger und Fahrer unter 21
§ 24c StVG verbietet in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres, als Führer eines Kraftfahrzeugs ein alkoholisches Getränk zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl man unter dessen Wirkung steht.
Warum auch niedrigere Werte problematisch sein können
Die feste 0,5-‰-Grenze bedeutet nicht, dass darunter automatisch alles erlaubt oder sicher ist. § 316 StGB stellt das Führen eines Fahrzeugs unter Strafe, wenn man infolge von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Fahrrad
Die 0,5-‰-Ordnungswidrigkeit in § 24a StVG bezieht sich auf Kraftfahrzeuge. Fahrräder sind davon nicht einfach gleichartig erfasst. § 316 StGB spricht dagegen allgemein vom Führen eines Fahrzeugs bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit. Deshalb sollte man aus einer einzelnen Zahl keine „Fahrrad-Freigabe“ ableiten.
Der Rechner zeigt einen Modellverlauf – nicht, ob du fahren darfst.
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